Sehr geehrte Frau Stein,
Danke für Ihre schnelle Antwort vom 15. Juni 2005 auf meinen Brief vom
6.6.2005
Ich paar wichtige Anmerkungen möchte ich Ihnen noch auf Ihren Brief mitteilen,
da Sie sehr unlogisch Argumentieren.
Sie gestehen mir zu, dass die Rechtslage nicht dergestalt ist, dass jegliche
Information über die „Synergetik-Therapie“ unzulässig
wäre. Es ist auch unwiedersprochen von Ihnen übernommen worden, dass
wir die Verpflichtung haben, über unsere Arbeit zu informieren. Tatsache
ist jedoch, dass Sie unsere allgemeinen Informationen zum Anlaß genommen
haben, die Synergetik Therapie als Heilkunde im Sinne des HP-Gesetzes zu sehen.
Also waren doch unsere Informationen für Sie selbst nicht ausreichend dies
zu unterscheiden. Das Referat für Gesundheit und Umwelt in München,
dessen vorgesetzte Behörde Sie sind, hat ja letztes Jahr zum 8. Mai Brigitte
Molnar eine Tätigkeitsuntersagung mit hohem Bussgeld belegt, denn Sie kamen
auf Grund der Darstellung zu dem Schluß, dass unsere Leistung eine Heilpraktikerleistung
wäre. Das VG hat diesen Beschluss als offensichtlich rechtswidrig aufgehoben
– das wissen Sie alles.
Ich gehe davon aus, dass Regierungsbeamte intelligenter sind als das durchschnittliche
Volk, also wenn schon Sie unsere Leistung falsch einschätzen, dann wird
dies erst recht der Bürger tun. Also muß ich dringend tiefere Aufklärung
durch Beispiele aufzeigen, damit der Bürger sich umfassender informiert,
um zu dem Schluß zu gelangen, dass wir offentsichtlich nicht eine HP-pflichtige
Leistung anbieten, sondern Fantasiegeschichten in der Innenwelt. Das hat uns
auch sinngemäß das OVG Lüneburg mit mehrfachem Bezug auf das
BverfG auferlegt. Ich werde jetzt als Konsequenz die dazugehörigen Tonbandaufzeichnungen
als mp3 Datei ins Netz stellen, damit der bayerische Zuhörer auch wirklich
wahrnimmt, das dies keine Krankengeschichten sind, sondern höchst spannende
erlebte Wirklichkeit von einzelnen Klienten, die uns nicht als Heilpraktiker
sehen. Denn medizinische Leistungen werden von den meißten Klienten zusätzlich
zu unserer Leistung genutzt und können sie auch nicht bei uns bekommen.
Wir machen somit keine Werbung für Behandlungen für Krankheiten. Da
sind wir nicht kompetent
2.) Die wichtigsten allgemeinen Domains zur Synergetik Therapie sind ebenfalls
mit diesen angeblichen „Krankengeschichten“ 2 Mausklick tiefer verlinkt,
sodaß nicht nur die Domain gesundheitsforschung.info, sondern auch „Synergetik-Therapie.de“
und beispielsweise „Synergetik-Therapeuten.de“ ua. betroffen sind.
Würde ihre Rechtsauffassung richtig sein, müssten alle diese Seiten
abgeschaltet werden, denn sie würden analog ebenso mit sog. „Krankengeschichten“
werben. Damit wäre die Gefahr sehr erhöht, Synergetik Therapie als
HP-Gesetz Therapie anzusehen. Erst diese Informationen dieser originalen „Geschichten“
verhindern eine Verwechslung mit einer HP-pflichtigen Heilmethode.
3). Dies sind keine Krankengeschichten, denn in diesem gesetzlichen Begriff
steckt schon der Sinn „Geschichte“ als eine zeitliche Darstellung,
ein Ereignis der Heilung über eine bestimmte Zeit. Unsere „Krankengeschichten“
dagegen sind Kurzfassungen von Innenweltreisen, die etwa 1 1/2 Stunden dauern.
In dieser Zeit wird keine Geschichte geschrieben, denn es sind Erlebnisberichte
von Menschen mit diesen Krankheiten. Das ist auch die Absicht dieser Forschungsseite,
aufzuzeigen, dass Krankheiten in dieser Neurowelt sich widerspiegeln.
4. Bitte unterlassen Sie diese eigenwilligen Umdefinierungsversuche, dieser
Versuch wurde schon in Georg Orwell ausführlich beschrieben – ausserdem
ist es immer noch eine Hypothese, dass meine Internetdarstellung rechtlich nicht
einwandfrei sind, zumal sie in Ihrem Brief dies noch nicht einmal mir gegenüber
gerügt haben. Aber wenn meine Info-Darstellung nicht unrecht ist, wieso
soll dann eine Verlinkung durch Frau Molnar mit Bussgeld belegt werden? Wollen
Sie dieser mutigen Frau „Druck machen“, weil sie sich gegen die
Entscheidung des Referats für Gesundheit und Umwelt gewehrt hat? Sie hat
vor dem VG München Recht bekommen! Das Referat hat immerhin gegen das Grundgesetz
von Deutschland verstoßen!!
5. Sie schreiben: „Frau Molnar wird verpflichtet, ihre Klienten folgende
Erklärung unterzeichnen zu lassen: „Mir ist bewusst, dass nicht auszuschliessen
ist, dass die beim Einsatz der Synergetik-Therapie angewandten Maßnahmen
im Einzelfall zu schwerwiegenden gesundheitlichen Störungen führen
können“.
Dies ist in allen Gesichtpunkten falsch:
A) Inhaltlich gibt es keine solche Auswirkungen, dies ist schlichtweg eine Unwahrheit,
eine Erfindung, die Frau Molnar sofort vor dem Bayerischen Gerichtshof angegriffen
hat,
B) kann man kein Bewusstsein vorschreiben, auch nicht in Bayern,
C) ist diese Verpflichtung nicht rechtswirksam, da es noch kein Urteil gibt
und die Bürger sich nicht verpflichten lassen, ihre Adressen beim Referat
für Gesundheit und Umwelt abzuliefern, dies wird ggfl das BverfG feststellen...
6.) Informationspflicht für den Verbraucher ist wichtig, denn sonst müssen
wir uns wieder „Scharlatanerie“ vorwerfen lassen...also, wie man’s
macht ist es Ihnen nicht recht. Ich bezweifele Ihre Ernsthaftigkeit, daher begrüße
ich das Rechtsverfahren um diese willkürlichen Einschränkungen Ihrerseits
durch ein BverfG Beurteilung endgültig zu klären. Synergetik Therapie
und Profiling sind keine kassenpflichtige Leistungen, spirituelle Erfahrungen
lassen sich auch nicht in Bayern verbieten!
7.) Sie schreiben, das Gericht lässt offen, ob die Ausübung der „Synergetik-Therapie“
Ausübung der Heilkunde ist – klar, es kann dies auch nicht auf die
Schnelle prüfen, so wie Ihr Untergebener Herr Dobmeier, vorschnell gehandelt
hat, das heißt aber, dass die Synergetik Therapie keine Heilkunde nach
dem HP-Gesetz ist, bis ggfl das Gegenteil definiert ist.
Wenn die Synergetik Therapie keine Heilkunde ist, kommt auch nicht das Heilmittelwerbegesetz
zum tragen.
8. ) Synergetik Therapie wird zu 80% an und von gesunden Menschen genommen,
als Dienstleitung, die sie selbst bezahlen – die Frage bleibt nur übrig,
ob Richter sich trauen, kranke Menschen davon auszuschliessen – und da
setze ich meine Zuversicht ebenfalls auf das BverfG. Das hat sich jetzt mehrmals
klar geäußert.
Bitte respektieren Sie endlich auch eine Interessenabwägung eines neuen
Berufes, das fordert auch das BverfG – ich stehe da nicht alleine da.
Gerne komme ich auch persönlich vorbei – natürlich ohne auf
Fahrtkosten zu bestehen, allerdings müssten Sie auch zu einem echten gemeinsamen
Gespräch bereit sein und nicht nur, wie Sie schreiben: „Wir sind
selbstverständlich bereit, die Rechtslage auch in einem persönlichen
Gespräch zu erläutern“
Es ist unsinnig von einer statischen Rechtslage auszugehen, die Ihnen bekannt
ist, sondern diese wird erst von den Gerichten entwickelt oder können Sie
„hellsehen“?
Es gibt noch keine Rechtslage zur Synergetik Therapie, denn darüber herrschen
große Missverständnisse. Synergetische Innenweltreisen sind ausschliesslich
angeleitete Selbsterfahrungen, die halt eine sehr gute und gewünschte Nebenwirkung
haben, die Menschen werden gefahrlos gesünder und das schon seit 17 Jahren.
Vielleicht bekomme ich ja mal den alternativen Nobelpreis...:-) Jedes Zeitalter
bekommt neue Augen, sagte schon Mark Twain
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Joschko
Per Mail, per Post und Internet www.gesundheitsforschung.info