Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
hält Berufswerbung selbstverständlich für notwendig (Beschluss
vom 18. 2. 2002 - 1 BvR 1644/ 01): Soviel Freiheit muß sein
Die Freiheit der Informationsverbreitung
im Internet wird von der Regierung von Oberbayern bedroht:
Die Regierung von Oberbayern verschickte am 7.Januar 2005 an eine Synergetik Therapeutin einen Bußgeldbescheid über 500 Euro, weil sie ihren Internetauftritt mit http://www.gesundheitsforschung.info verlinkt hatte. Sie hatte damit auf die Arbeitsweise der Synergetik Therapie hinweisen wollen, um die Verbraucherinformation zu ihrer Arbeit als Synergetik Profiler zu vertiefen. Denn das Synergetik Institut als Inhaber dieser Domain zur Gesundheitsforschung ist auch gleichzeitig das Ausbildungsinstitut zu ihrem Beruf des Synergetik Profilers gewesen. Der Vorwurf lautet Verbot der Werbung nach dem Heilmittelwerbegesetz HWG durch Verlinkung. Es wird einfach unterstellt, daß die Synergetik Therapie ein Heilmittel nach dem HWG sei. Selbsterfahrung in Bayern ist nicht erwünscht, wenn man sie schon nicht verbieten kann, dann werden wenigsten die Hinweise darauf unter Strafe gestellt.
Fazit: Wenn dieser Bußgeldbescheid rechtskräftig ist (oder wird) ist damit faktisch das Recht der Informationsverbreitung im Internet in Oberbayern aufgehoben.
Ihr Rechtsanwalt Prof. Rohlfing bemerkte: "Bei der gesamten Betrachtungsweise wurde übersehen, dass von Frau M. keineswegs ein sog. Deep Link gesetzt worden ist, sondern lediglich ein Surface Link; im Gegensatz zu einem Deep Link wird durch ein Surface Link zu einer Startseite einer Homepage eine Verknüpfung hergestellt. Es liegt dann in der Entscheidungsfreiheit des jeweiligen Nutzers, ob er über diese verlinkte Startseite (Surface) weitere, tiefergehende Links der verknüpften Homepage einsteigen will".
Bernd Joschko: "Auf der oben genannten Domain liegen ebenfalls alle Praxislizenzarbeiten der Absolventen (vergleichbar mit Diplomarbeiten), damit der Verbraucher sich ein Bild von der hohen Qualität der Absolventen der Synergetik Therapeuten selbst machen kann. Hier soll doch offentsichtlich eine "innovative Konkurrenz" unterdrückt werdern." Hier lesen Sie meinen Brief vom
Die Seite www.Gesundheitsforschung.info ist seit Jahren sehr positiv etabliert und beschäftigt sich tatsächlich mit der Erforschung von Gesundheit. Dieser Tatbestand kann auch durch die Suchmaschine Google bestätigt werden, die bei dem Begriff "gesundheitsforschung" aktuell diese Gesundheitsforschung.info-Domain an 7. Stelle direkt hinter der Domain des Bundesministeriums für Bildung und Forschung www.gesundheitsforschung-bmbf.de/ abbildet - von immerhin 70.000 Hinweisen liegt unsere Domain damit an 7.Stelle und hat nach einer aktuellen Statistik monatlich etwa 4-5000 Seitenaufrufe mit steigender Tendenz.
Wir halten Gesundheitsforschung in Deutschland für sehr wichtig und haben einen neuen von staatlichen Stellen und von der Rechtsordung in Deutschland akzeptierten Beruf geschaffen.
Wir sind in Übereinstimmung mit der Haltung des Bundesministerin für Bildung und Forschung, und haben sehr gute Ergebnisse vorzuweisen. Wir sollten Forschungsgelder bekommen, statt Bussgelder. Wir erforschen die Hintergründe von Krankheiten (dringend erwünscht).
Das BMBF sagt folgendes: Gesndheitsforschung: Forschung für den Menschen Es ist eine alte Diskussion: Forschung ist kein Selbstzweck die Ergebnisse
müssen den Menschen zugute kommen. Für die Gesundheitsforschung
gilt das ganz besonders. Noch immer sind rund zwei Drittel aller Krankheiten
nicht ursächlich heilbar. D.h. bei den meisten Erkrankungen ist heute
bestenfalls eine Therapie der Symptome möglich und bei vielen Krankheiten
noch nicht einmal das. |
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Wir verbreiten ebenfalls unsere Forschungsergebnisse im Internet, weil Forschung kein Selbstzweck sein darf, doch wenn eine Verlinkung unter Strafe gestellt wird, ist dies nicht mehr nachvollziehbar. Wer sind diese Menschen, die dies veranlassen?
Hier
gehts zur homepage der Regierung von Oberbayern zur Abteilung
209 Frau Petra Stein, die diesen Bescheid erlassen hat.
Frau Oberregierungsrätin Petra Stein geht einfach davon aus, daß, wenn irgendwo ein Wort vorkommt, daß ein Krankheitsbegriff darstellt, diese Darstellung verboten ist, da es eine Werbung nach dem HWG sei. Sie läßt es nicht überprüfen, denn dem Synergetik Institut ist noch nie ein Hinweis oder Abmahnung zum HWG zugestellt worden - wäre auch schlimm, wenn Forschung in Deutschland verboten würde.
Wollen Sie die
Begründung lesen klicken Sie hier. Wollen Sie Petra Stein direkt Ihrer
Meinung mitteilen, hier ist die mail Adresse :
petra.stein@reg-ob.bayern.de
Ich habe Petra Stein mit heutigem Datum aufgefordert, mir einen Gesprächstermin zu geben, um diese Missverständnisse aus dem Weg zu räumen. Petra Stein ist die Vorgesetze von Herrn Dobmeier, der schon aktuell versucht hat, diese Münchner Synergetik Therapeutin bei der Ausübung ihres Berufs zu hindern, indem er ein Bußgald von 15.000 Euro für eine Einzelsitzung verordnet hat - kaum zu glauben! Doch das Verwaltungsgericht München hat dieses Berufsverbot im September 2004 aufgehoben - zum Nachteil des Referats für Gesundheit und Umwelt AZ: M 16 SE 04.2831
Schon vorher hatte Dr. Hepp vom Gesundheitsamt Goslar durch ein Akutverbot dem Begründer Bernd Joschko und der Berufsverbandsvorsitzenden Sylke Urhahn die Berufsausübung widerrechtlich untersagt, wie das OVG Lüneburg am 27.Mai 2004 feststellte. Hier klicken.
Warum wird immer wieder von deutschen Beamten versucht, daß Grundgesetz von Deutschland zu missachten?
Das Grundrecht auf Berufsfreiheit wurde verletzt, jetzt soll die Forschungsfreiheit eingeschränkt werden, es gibt eine Verpflichtung zur Informationsverbreitung für die Verbraucher, gerade die Stelle 209 steht doch für den Verbraucherschutz!! Das Recht der Informationsverbreitung im Internet werden sich die Bürger nicht einschränken lassen.
Ich habe mich schon vor 23 Jahren durch Veröffentlichungen im Spiegel
über Missachtungen der Grundrechte des Menschen durch Methoden der Rasterfahndung
des Bundeskriminalamtes BKA für die demokratischen Grundrechte des Bürgers
engagiert - ich halte heute das Recht auf Selbstheilung ebenso
für ein Grundrecht. Hier
klicken
Hier geht zu dem offenen Brief an Frau Stein mit heutigem Datum (6.Juni 2005) mit der Bitte um ein klärendes Gespräch. Bernd Joschko
Hier ist ihre Antwort vom 15. Juni und meine Antwortbrief vom 29. Juni 2005